Ab dem 1. Januar 2006 Steuerbonus für Handwerksleistung
Wann gibt es den Steuerbonus
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht.
Der Steuerbonus wird dann in Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus
- Handwerksrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen Rechnungsbetrag wird auf das Konto des Handwerkbetriebs überwiesen
Wie hoch ist der Steuerbonus
- 20 Prozent von max. 3.000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder
Renovierungsleistungen, d.h. max. 600 Euro
- Es handelt sich um eine max. Haushaltsförderung pro Haushalt
- Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitsleistung gewährt